Brauche ich überhaupt ein Garantielabel?
Ab dem 27.09.2026 müssen Händler bei bestimmten Herstellergarantien das neue Garantielabel anzeigen. Doch längst nicht jede Garantie ist davon erfasst. Wir zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist das Garantielabel erforderlich?
- Wann ist das Garantielabel grundsätzlich nicht erforderlich?
- Ist bei genau zwei Jahren Garantie ein Garantielabel erforderlich?
- Was gilt bei Garantien für einzelne Bauteile?
- Was gilt bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen?
- Was ist mit Händlergarantien?
- Was, wenn der Hersteller kein fertiges Garantielabel liefert?
- Was hat das alles mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun?
- Fazit
* Ein Garantielabel kommt nur bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers in Betracht, die für den Verbraucher kostenlos ist, die gesamte Ware erfasst und länger als zwei Jahre gilt.
* Bei einer Garantiedauer von höchstens zwei Jahren ist kein Label erforderlich. Auch längere Garantien nur für einzelne Bauteile oder kostenpflichtige Garantieverlängerungen lösen keine Kennzeichnungspflicht aus.
Wann ist das Garantielabel erforderlich?
Das Garantielabel kommt nur bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers in Betracht. Diese muss
* für den Verbraucher kostenlos sein,
* die gesamte Ware erfassen und
* länger als zwei Jahre gelten.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist für die betreffende Ware kein Garantielabel erforderlich.
Der Hersteller eines Fernsehers gewährt kostenlos drei Jahre Garantie auf das gesamte Gerät. Für den Fernseher ist damit ein Garantielabel erforderlich.
Wann ist das Garantielabel grundsätzlich nicht erforderlich?
Die Pflicht zum Garantielabel gilt nur beim Verkauf körperlicher Waren an Verbraucher.
Reine B2B-Shops, “die, sowie B2B-Verkaufsstätten müssen daher kein Garantielabel darstellen. Gleiches gilt für B2B-Verträge, die außerhalb eines Online-Shops etwa telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden.
Auch bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen ist kein Garantielabel erforderlich.
Ist bei genau zwei Jahren Garantie ein Garantielabel erforderlich?
Nein. Das Garantielabel ist erst bei einer Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren vorgeschrieben.
Gewährt der Hersteller beispielsweise zwei Jahre Garantie auf einen Fernseher, benötigt der Händler für dieses Gerät kein Garantielabel. Bei zwei Jahren und einem Tag wäre die zeitliche Voraussetzung dagegen erfüllt.
Was gilt bei Garantien für einzelne Bauteile?
Neben der Dauer kommt es auf den Umfang der Garantie an. Gerade besonders lange Herstellergarantien gelten häufig nur für bestimmte Komponenten, etwa zehn Jahre für den Motor einer Waschmaschine.
Eine solche Garantie löst keine Pflicht zum Garantielabel aus, weil die Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren die gesamte Ware erfassen muss.
Gewährt der Hersteller zwei Jahre Garantie auf eine Waschmaschine und zehn Jahre auf den verbauten Motor, ist kein Garantielabel erforderlich. Die einzige Garantie von mehr als zwei Jahren beschränkt sich auf einen Bestandteil der Waschmaschine.
Was gilt bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen?
Auch eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren führt nicht zum Garantielabel, wenn der Verbraucher dafür zusätzlich bezahlen muss.
Lässt sich eine zweijährige Herstellergarantie beispielsweise gegen Aufpreis auf fünf Jahre verlängern, bleibt es bei der zweijährigen kostenlosen Garantie. Die kostenpflichtige Verlängerung löst keine Pflicht zum Garantielabel aus.
Was ist mit Händlergarantien?
Das Garantielabel betrifft Haltbarkeitsgarantien des Herstellers. Eine Garantie, die ein Händler im eigenen Namen gewährt, führt grundsätzlich nicht zur Kennzeichnungspflicht.
Bei Eigenmarken und Importware kann der Händler selbst als Hersteller gelten. Der Herstellerbegriff erfasst nicht nur den Produzenten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch den EU-Importeur oder ein Unternehmen, das eine Ware unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vermarktet.
Was, wenn der Hersteller kein fertiges Garantielabel liefert?
Der Hersteller muss dem Händler kein fertiges Garantielabel bereitstellen. Fehlt ein solches Label, muss der Händler es selbst erstellen, sofern für die Ware eine Kennzeichnungspflicht besteht.
Dazu trägt er Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer in das Garantielabel ein.
Was hat das alles mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun?
Die gesetzliche Gewährleistung hat keinen Einfluss darauf, ob ein Garantielabel erforderlich ist. Maßgeblich ist allein die freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Ob die Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt oder bei gebrauchten Waren wirksam verkürzt wurde, ändert deshalb nichts daran, ob für die Ware ein Garantielabel erforderlich ist.
Unabhängig davon müssen Händler ab dem 27.09.2026 grundsätzlich auch die “neue anzeigen. Wer kein Garantielabel benötigt, ist also nicht automatisch von den neuen Kennzeichnungspflichten befreit.
Fazit
Das Garantielabel betrifft nur den Verkauf körperlicher Waren an Verbraucher. Erforderlich ist es, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt.
Garantien von höchstens zwei Jahren, längere Garantien nur für einzelne Bauteile und kostenpflichtige Garantieverlängerungen lösen dagegen keine Pflicht zum Garantielabel aus. Auch bei reinen B2B-Verkäufen sowie bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen ist kein Garantielabel erforderlich.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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